Selbstbestimmt vorsorgen – Sicherheit, die verbindet
Beschreibung
Ob als Vorsorgende:r oder Bevollmächtigte:r – klare Absprachen schützen Ihre Wünsche und geben Ihren Angehörigen Halt. So wissen alle, was im Ernstfall zu tun ist, und vermeiden unnötige Konflikte oder Überforderung.
Grundsätzlich möchte jeder über sein Leben selbst bestimmen. Doch was geschieht, wenn man aufgrund einer Krankheit, Behinderung oder nachlassender geistiger Kräfte im Alter nicht mehr in der Lage ist, seine persönlichen Angelegenheiten selbstständig zu regeln?
Ein Unfall oder eine Krankheit können jeden – ob jung oder alt – unverhofft treffen. Wer handelt und entscheidet dann gegenüber Ämtern, Behörden oder im Krankenhaus? Angehörige, Kinder und Ehepartner können dies nur, wenn sie zur Vertretung befugt sind – und wenn sie verstehen, welche Verantwortung und Aufgaben damit verbunden sind.
Mit einer Vollmacht und Betreuungsverfügung kann man juristisch vorsorgen und ein gerichtliches Betreuungsverfahren sowie die Bestellung eines rechtlichen Betreuers vermeiden. Für Bevollmächtigte bedeutet dies, im Ernstfall handlungsfähig zu sein und die Wünsche der vertretenen Person umsetzen zu können.
In gesunden Tagen oder in Phasen relativer Gesundheit bietet sich die Chance, gemeinsam gut überlegt vorzusorgen – sowohl für die vorsorgende Person als auch für diejenigen, die später die Verantwortung übernehmen werden.
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sind Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts und in unserer Rechtsordnung verbindlich verankert. Diese Veranstaltung informiert beide Seiten: Menschen, die vorsorgen möchten, und jene, die als Bevollmächtigte Verantwortung übernehmen.
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